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ID: 108 | Bezeichnung: Arztwerbung im Internet | Stichwort: Anhäufung von Spezialisierungsangaben | Aktenzeichen: OLG Köln - 6 U | Entscheidung vom: 09.03.2001 | Gericht: OLG Köln | Tenor: Ein Zahnarzt handelt wettbewerbswidrig, soweit er sich in seiner Internetseite als Spezialist in nahezu allen Bereichen der Zahnmedizin ausgibt und darüber hinaus seine Referententätigkeit, seine Mitgliedschaft in "namhaften Fachverbänden", seine Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie seine Mitwirkung an Zertifizierungen zu bestimmten Tätigkeitsschwerpunkten darstellt. | Sachverhalt: | Tipp: |
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